Jenny Springer

Allgemeines

Nachname:
Springer
Vorname:
Jenny
Geburtsdatum:
1860
Geburtsort:
Berlin
Sterbedatum:
1917

Ausbildung

Ausbildung und Schule:
Lehrerinnenexamen und kurze Tätigkeit als Erzieherin in Berlin
Medizinstudium und Staatsexamen in Zürich
1897/98 als (o.A.) an Kliniken in Wien und an den Kliniken der Geheimräte v. Leyden u. Olshausen, sowie an der Kinderklinik des Sanitätsrates Ehrenhaus und bei Prof. Landau, 1898 Volontärärztin beim städtischen Krankenhaus am Urban und am jüdischen Krankenhaus in Berlin, 1904 Deutsches Staatsexamen in Berlin
Ort des Staatsexamens:
Berlin
Datum des Staatsexamens:
1904
Ort der Promotion:
Zürich
Datum der Promotion:
1897
Ort der Approbation:
Zürich
Datum der Approbation:
1904

Beruf

Art der Tätigkeit:
Seit 1898 niedergelassene Ärztin in Berlin, erste ärztliche Sachverständige beim Gericht (1902/03), Kassenärztin bei der Schöneberger Krankenkasse (1901),
Kommentar zur Tätigkeit:
Ein Bericht in der Berliner Tagespresse von 1898 über die Niederlassung von Jenny Springer und Agnes Hacker wurde den beiden Ärztinnen als unzulässige Reklame vorgeworfen, da es sich bei der Praxiseröffnung einer Ärztin nicht mehr um eine Neuerung handele, die von öffentlichem Interesse sei. Agnes Bluhm und Franziska Tiburtius nahmen die Kolleginnen in Schutz, indem sie klarstellten, daß beide nicht über die Veröffentlichungsabsichten der Journalistinnen informiert gewesen seien. Die Herausgeberin der `Frauenkorrespondenz`, Anna Gebser, die nicht wie die Ärztinnen auf ein gutes Verhältnis zur Ärzteschaft angewiesen war, verteidigte das Erscheinen des Zeitungsartikels, da die Presse aufgrund des Mangels an Ärztinnen großen Wert auf die Niederlassung zweier neuer Ärztinnen lege.
Jenny Springer war mit ihrer Praxis ebenso wie die anderen Ärztinnen in Berlin sehr erfolgreich. Die Überlegung, nach dem 1904 abgelegten deutschen Staatsexamen, die Dozentenlaufbahn einzuschlagen, soll sie aufgrund finanzieller Erwägungen wieder aufgegeben haben.
1902/03, noch bevor sie die deutsche Staatsprüfung nachholte und damit die deutsche Approbation erhielt, wurde sie als vermutlich erste Frau in Deutschland als ärztliche Sachverständige in einem Gerichtsprozeß wegen Verstoßes gegen den § 218 gehört. Die Angeklagten wurden hauptsächlich aufgrund ihres Gutachtens freigesprochen.
J. Springers Beschäftigung als Kassenärztin war der Anlaß für einen bemerkenswerten Vorfall im Zusammenhang mit dem Konflikt zwischen Krankenkassen und den ärztlichen Standesvereinigungen wegen der kassenärztlichen Tätigkeit von im Ausland approbierten Ärztinnen. Die Ärztekammer Berlin-Brandenburg nannte 1901 das Zusammenwirken von Ärzten mit nichtapprobierten Personen als im höchsten Grade die Würde des ärztlichen Standes schädigend. Daraufhin legte Richard-Adolf Schaeffer, der zweite Schriftführer der Berlin-Brandenburgischen Ärztekammer sein Amt nieder und beantragte ein Ehrengerichtsverfahren gegen sich selbst, da er an derselben Krankenkasse arbeitete, die auch eine in der Schweiz approbierte Ärztin angestellt hatte.
An der Frauenbewegung, zu deren rechtem Flügel sie gehörte, beteiligte sich Jenny Springer nur mit wenigen Aktivitäten. Gemeinsam mit Agnes Hacker und Franziska Tiburtius arbeitete sie 1900 an einem Petitionsentwurf des BDF zum Thema Geschlechtskrankheiten. Unter der Fragestellung "Was haben die Frauen zum Fall Sternberg zu sagen?" sprach sie auf einer Frauenversammlung im Berliner Rathaus am 5. Februar des gleichen Jahres zu dem Thema Kinderschutz und Kinderfürsorge. Vor dem "Neuen Volksschullehrerinnen-Verein zu Berlin" hielt sie im September 1902 einen Vortrag über "Die erzieherische Wirksamkeit der Presse". Über die Kosten des medizinischen Frauenstudiums nach "Züricher Verhältnissen" schrieb sie in einem Artikel, der 1905 in der "Frauen-Rundschau" erschien und in der "Dtsch. medizin. Wschr. "ausführlich zitiert wurde. Zum gleichen Thema hielt sie 1905 auch ein Referat. Ca. 1906 hält sie bei einer von der Berliner Ortsgruppe des Vereins "Frauenbildung-Frauenstudium" einberufenen Protestversammlung im Berliner Rathaus einen Vortrag über "Sexuelle Kulturfragen".
1910 wurde ihre Monographie "Die Ärztin im Hause", einer der weitverbreiteten, von Ärztinnen verfaßten Ratgeber für Frauen, veröffentlicht. In der Frage der Berufstätigkeit der Frauen vertrat sie die Ansicht, daß Ehefrauen und Mütter der Belastung des Arzt- oder Lehrerinnenberufs nicht gewachsen seien.
Tätigkeitsorte:
1898-1917: Berlin, dort:
Potsdamer Str. 103 (1898),
Potsdamer Str. 112 (RMK 1907),
Lützowstr. 38 (RMK 1911, 1912),
Maassenstr. 25 (RMK 1914)
Haupttätigkeitsort:
Berlin
Mitgliedschaften:
Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (1903)

Literatur

Quellen und Sekundärlitertur

Quellen:
RMK 1911
Ziegeler, Weibl. Ärzte, 1993, S. 23, 24, 42, 71
Rohner, H., 1972, S. 89
Gemkow, Ärztinnen und Studentinnen, 1991, S. 48/49, 181
Die Frau 5(1897/98), S. 441, 761, 8(1900/01), S. 376, 10(1902/03), S. 566, 11(1903/04), S. 500-501
Kreis, M., J., 1988, S. 154
Hoesch, K.: Klinik weiblicher Ärzte, S. 172-175
Mensch, Bilderstürmer, ca. 1905, S: 33-34
Geschichte der Deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten. (Hrsg.) Siegfries Borelli. Berlin, 1992. S. 90
Mensch, Ella: "Dr. med. Jenny Springer" in: Welt der Frau (1917), Nr. 28, S. 435
Bleker, Johanna: Die ersten Ärztinnen und ihre Gesundheitsbücher für Frauen: H.B. Adams-Lehmann, A. Fischer-Dückelmann, Jenny Springer. In: Brinkschulte, Eva (Hg.): Weibliche Ärzte, 1995, S. 65-83

Eigene Publikationen

Publikationen:
Ein weiterer Beitrag zur Genese der Cystennieren. Zürich, Diss. Med. v. 1897
Was kostet das medizinische Studium? (Frauen-Rundschau 1904/05, H. 40, S. 1239-40)
Die Ärztin im Hause. Ein Buch der Aufklärung und Belehrung für Gesunde und Kranke über die wichtigsten Fragen der Gesundheitslehre und Heilkunde, Dresden 1910
Was kostet das medizinsiche Studium? Frauen-Rundschau 1904/05, S. 1239-1240
Deskriptoren:
Frauenvereine
Sexualaufklärung
§ 218
sozialpol. Engagement
nur Schweizerische Approbation
Vorberuf
Approbation im Kaiserreich